Wir bringen Sie in Fahrt!

Und Sie haben mehr Zeit für die schönen Dinge.

Palatina Bus Fahrgäste

Ob zur Arbeit, zur Schule oder ins Freizeitvergnügen. Wir fahren Sie – und Ihnen bleibt Zeit für die Tageszeitung, Updates in sozialen Netzwerken oder zum Entspannen. Fast 150 Busse bringen wir jeden Tag für Sie ins Rollen, damit Sie sicher und bequem an Ihr Ziel gelangen.

Für alle, die viel mit dem öffentlichen Nahverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Neckar unterwegs sind, gibt es das Einzel-Ticket, das 5-Tage-Ticket, die Monatskarte sowie Jahresabonnements. Zu den Tickets

Für Nachtschwärmer gibt es Rufbus-Fahrten – für den sicheren Weg in die Stadt und wieder zurück nach Hause.

Das MAXX-Ticket macht Schüler und Auszubildende auch tagsüber in der Region mobil.

Lassen Sie Ihr Auto stehen, wir fahren Sie!

Nützliche Informationen für Ihre Fahrt

Tipps für Senioren

Ab sofort werden auch Rollatoren- und Rollstuhl-Schulungen durchgeführt. Bei Interesse steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Sven Goedel
Telefon: 06323 9364526
E-Mail: Sven.goedel@palatinabus.de

Fahrgastrechte

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr¹ legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung.
    Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich

    • erneut an den Beförderer wenden,
    • an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt
      Heinemannstraße 6
      53175 Bonn
      Telefon 0228 30795400
      Fax: 0228 30795499
      E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn-bundesamt.de
      wenden.

Den vollständigen Verordnungstext können Sie hier oder beim Busfahrer einsehen.


¹ Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Februar 2011, Nr. L 55, Seite 1 ff.)

Fahrradmitnahme

In den Bussen der Palatina Bus GmbH ist die Mitnahme von Fahrrädern von

  • Montags - Freitags bis 6 Uhr
  • Montags - Freitags ab 9 Uhr
  • Samstags, ganztägig
  • Sonn- und Feiertagen, ganztägig

Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist. Fluchtwege sind frei zu halten. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.